Ändern Sie den Standardspeicherort zum Speichern von Screenshots in Windows 10

Wie schon seine Vorgänger, Windows 8 und 8.1, bietet auch Windows 10 eine elementare Funktion zum Erstellen von Bildschirmfotos. Damit lassen sich hochauflösende Abbilder des gesamten Bildschirminhalts erfassen. Um einen solchen Screenshot anzufertigen, betätigen Sie die Tastenkombination Win+Druck. Der Bildschirm wird kurz abgedunkelt, und das Bildschirmfoto wird im Ordner „Screenshots“ innerhalb der Bilderbibliothek abgelegt. Wenn Sie diese Funktion nutzen möchten, die Screenshots jedoch an einem anderen Ort speichern möchten, lässt sich dies auf folgende Weise ändern.

Legen Sie zuerst fest, wo die Bildschirmfotos gespeichert werden sollen. Stellen Sie sicher, dass Sie an diesem Ort einen Ordner mit der Bezeichnung „Screenshots“ einrichten. Warum dies wichtig ist, wird später erläutert.

Öffnen Sie als Nächstes die Bilderbibliothek. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Ordner „Screenshots“ und wählen Sie im Kontextmenü „Eigenschaften“ aus. Sollte kein Ordner namens „Screenshots“ vorhanden sein, liegt das daran, dass noch kein Screenshot erstellt wurde und der Ordner folglich noch nicht angelegt wurde. Um dies zu beheben, erstellen Sie einfach einen Screenshot mithilfe der Tastenkombination Win+Druck. Der Ordner wird dann erscheinen. Gehen Sie nun zu den Eigenschaften und wählen Sie den Reiter „Pfad“ aus.

Klicken Sie auf „Verschieben“ und navigieren Sie zu dem zuvor erstellten „Screenshots“-Ordner, um diesen auszuwählen. Bestätigen Sie mit „Übernehmen“, um die Änderungen wirksam zu machen.

Der Grund für die Notwendigkeit, einen speziellen Ordner „Screenshots“ anzulegen, ist, dass Windows beim Verändern des Speicherortes nicht den Ordner selbst, sondern lediglich die darin befindlichen Dateien verschiebt. Wenn Sie einen Ordner auswählen, der bereits andere Dateien enthält, kann dies zu Problemen führen. Mit einem dedizierten Ordner für Bildschirmfotos können Sie den Speicherort jederzeit problemlos ändern, ohne andere Dateien zu beeinträchtigen.

Aktualisiert: 8. Dezember 2020, 20:18 Uhr