Die Handhabung von Grafiken innerhalb eines MS Word-Dokuments kann sich oft als komplex erweisen. Bereits das simple Verschieben eines Bildes kann die gesamte Formatierung eines Dokuments durcheinanderbringen. MS Word stellt zwar eine Reihe nützlicher Funktionen zur Bildbearbeitung bereit, darunter die Zuschneidefunktion. Wie der Name schon andeutet, ermöglicht diese Funktion das Auswählen und Entfernen bestimmter Bereiche Ihrer Bilder. Die eigentliche Bedienung erscheint zunächst unkompliziert, doch wer sie bereits genutzt hat, weiß, dass der zugeschnittene Teil des Bildes nicht automatisch gelöscht wird. Hier ist ein zusätzlicher Schritt erforderlich.
Beginnen Sie mit dem Öffnen eines MS Word-Dokuments und dem Einfügen eines Bildes. Durch einen Rechtsklick auf das Bild aktivieren Sie das Zuschneidewerkzeug. Nach Aktivierung können Sie das Bild auf die gewünschte Größe anpassen.
Nachdem Sie das Bild zugeschnitten haben und nun die verkleinerte Version im Dokument sehen, wählen Sie es erneut aus und navigieren Sie zur Registerkarte „Bildtools“. Im Bereich „Anpassen“ finden Sie die Schaltfläche „Komprimieren“, die Sie anklicken. Es öffnet sich ein Dialogfenster mit zwei Komprimierungsoptionen. Achten Sie darauf, dass die Option „Beschnittene Bildbereiche löschen“ markiert ist, und bestätigen Sie mit „OK“.
Der weggeschnittene Bereich des Bildes ist nun endgültig entfernt. Dies reduziert die Dateigröße des Dokuments und gewährleistet, dass der Empfänger nur den gewünschten Bildausschnitt sieht. Würden die entfernten Bereiche nicht abgeschnitten, könnte jeder mit der Zuschneidefunktion das Bild auf seine Originalgröße zurücksetzen. Es ist zwar etwas umständlich, dass die abgeschnittenen Bereiche nicht standardmäßig gelöscht werden, aber dieser Ansatz ermöglicht eine einfachere Wiederherstellung des Originalbildes, ohne es neu einfügen zu müssen. Es ist verständlich, dass die Entscheidung über die beste Vorgehensweise nicht einfach ist, daher ist es vorteilhaft, die Funktionsweise der Zuschneidefunktion zu verstehen.
Aktualisiert: 8. Dezember 2020 um 15:59 Uhr