Die Rede ist von Cookies, und nicht etwa von denen mit Schokostückchen. Vielmehr geht es um die kleinen Datenpakete, die bei der Nutzung des Internets eine ständige Rolle spielen. Es ist ein allgemein bekanntes Phänomen, dass Webseiten Cookies auf unseren Geräten speichern. Hin und wieder kommen Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Nachverfolgung im Zusammenhang mit diesen Cookies auf, die Verunsicherung stiften. Manche, insbesondere unerfahrene Nutzer, denken fälschlicherweise, dass sie eine Art Spionageprogramm auf ihrem Computer installiert haben, durch das jeder ihrer Klicks verfolgt wird. Dem ist jedoch nicht so. Das Speichern von Cookies dient dazu, dass sich Webseiten an Präferenzen erinnern und Browsersitzungen aufrechterhalten können. Nehmen wir an, Sie beginnen bei Amazon einzukaufen, ohne sich anzumelden. Wenn Sie das Browserfenster versehentlich oder absichtlich schließen, befinden sich beim nächsten Besuch der Seite die Artikel, die Sie in den Warenkorb gelegt haben, immer noch dort. Dies wird durch Cookies ermöglicht. Wenn Sie also mit der Speicherung von Cookies durch Webseiten einverstanden sind, fragen Sie sich vielleicht, warum nun Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung dieser Cookies erforderlich ist. Die Antwort darauf liegt in einem neuen Gesetz, das im Rahmen der EU-Datenschutzrichtlinie verabschiedet wurde.
Das Gesetz im Detail
Das Gesetz besagt, dass:
Es ist einer Person nicht gestattet, Informationen zu speichern oder auf diese zuzugreifen, die im Endgerät eines Teilnehmers oder Benutzers gespeichert sind, es sei denn, die Bedingungen gemäß Absatz (2) sind erfüllt.
(2) Die Bedingung ist erfüllt, wenn der Teilnehmer oder Benutzer des Endgeräts
(a) klare und umfassende Informationen über die Zwecke der Speicherung oder den Zugriff auf diese Informationen erhalten hat; und
(b) seine Zustimmung dazu erteilt hat. (Regulation 6 der Privacy and Electronic Communications Regulations 2003 (PECR)).
So könnte ein Popup-Fenster zur Cookie-Zustimmung aussehen und so würde es formuliert sein.
Im Wesentlichen verlangt das Gesetz, dass Benutzer beim Besuch einer Webseite, die Cookies in ihrem Browser speichert, darüber informiert werden und wissen, zu welchen Zwecken diese Cookies gespeichert werden. Zudem müssen die Benutzer ihre Zustimmung dazu geben.
Es gibt Ausnahmen von diesem Gesetz. Wenn die Speicherung eines Cookies zwingend erforderlich ist, um eine Webseite oder einen Dienst nutzen zu können, ist es nicht notwendig, um Ihre Zustimmung zu bitten. Hier wird davon ausgegangen, dass Sie mit der Nutzung der Webseite oder des Dienstes Ihre Zustimmung geben. Ein Beispiel hierfür sind Cookies, die dazu dienen, sich an die Artikel in Ihrem Warenkorb zu erinnern, da diese für den Kauf erforderlich sind.
Positiv ist, dass Cookies, die zur Nachverfolgung von Anzeigen von Erst- und Drittanbietern verwendet werden, nicht von diesem Gesetz ausgenommen sind und die Zustimmung des Benutzers zur Speicherung im Browser benötigen.
Am Ende finden Sie einen Link zur umfassenden Richtlinie des International Commissioner’s Office. Das Dokument bietet eine detaillierte Übersicht über das Gesetz, definiert Begriffe und Parteien und unterstützt Webseitenbetreiber sowie Benutzer gleichermaßen bei der Einhaltung der Vorschriften.
Lesen Sie hier die Richtlinien zu den Regeln für den Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien.