EU KI-Gesetz: Kommission lehnt Aufschub ab – Strenge Fristen für KI-Regulierung bestätigt

Die Europäische Kommission hat Forderungen führender Technologieunternehmen, die Umsetzung ihres wegweisenden Gesetzes über Künstliche Intelligenz (KI-Gesetz) zu verschieben, unmissverständlich zurückgewiesen. Trotz erheblichen Drucks aus der Industrie, der Bedenken hinsichtlich Innovation und Compliance-Lasten anführte, hat die Kommission ihr Engagement für den ursprünglichen Zeitplan bekräftigt und damit die Vorreiterrolle der EU bei der Schaffung eines umfassenden globalen Regulierungsrahmens für Künstliche Intelligenz gefestigt.

  • Die EU-Kommission lehnt Anträge auf Verschiebung der Umsetzung des KI-Gesetzes ab.
  • Der ursprüngliche Zeitplan für das KI-Gesetz bleibt unverändert bestehen.
  • Regeln für allgemeine KI-Modelle (GPAI) treten im August 2025 in Kraft.
  • Vorschriften für Hochrisiko-KI-Anwendungen werden ab August 2026 wirksam.
  • Strafen bei Nichteinhaltung können bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes betragen.

Feste Entschlossenheit und Zeitplan

Diese standhafte Entscheidung unterstreicht die Entschlossenheit der EU, eine strukturierte Regulierungsumgebung für die sich schnell entwickelnde KI-Landschaft zu schaffen. Das Anfang des Jahres verabschiedete KI-Gesetz soll KI-Systeme nach ihrem inhärenten Risikograd kategorisieren und schrittweise strengere Verpflichtungen auferlegen. Insbesondere die Bestimmungen für allgemeine KI-Modelle (GPAI) sollen im August 2025 in Kraft treten, während die strengsten Regeln für Hochrisiko-KI-Anwendungen, wie biometrische Überwachung und kritische Infrastrukturen, im August 2026 wirksam werden.

Industrielle Bedenken und Forderungen

Große globale Technologieunternehmen, darunter Googles Muttergesellschaft Alphabet, Meta, der niederländische Halbleiterriese ASML und das französische KI-Startup Mistral, hatten sich für Verzögerungen ausgesprochen, einige schlugen Verschiebungen von mehreren Jahren vor. Ihre Argumente konzentrierten sich hauptsächlich auf das Potenzial der regulatorischen Anforderungen des KI-Gesetzes, den technologischen Fortschritt zu behindern und kleinere Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten, denen möglicherweise die umfangreichen rechtlichen und finanziellen Ressourcen fehlen, um komplexe Compliance-Rahmenwerke zu navigieren. Es wurden auch Bedenken hinsichtlich der extraterritorialen Auswirkungen des Gesetzes geäußert, die möglicherweise Nicht-EU-Entwickler betreffen könnten, deren Modelle innerhalb der Union betrieben werden.

Die Reaktion der Kommission: Keine Ausnahmen

Als Antwort auf diese Appelle der Industrie erklärte Kommissionssprecher Thomas Regnier ausdrücklich, es werde „kein Anhalten der Uhr“, „keine Schonfrist“ und „keine Pause“ geben. Obwohl die Kommission die Herausforderungen der Akteure anerkennt, verfolgt sie eine separate Initiative zur Straffung umfassenderer digitaler Vorschriften, wobei ein Vorschlag bis Ende 2025 erwartet wird. Diese Bemühungen sind jedoch vom KI-Gesetz getrennt und werden dessen Kernbestimmungen oder Zeitpläne nicht beeinträchtigen. Der Block betont, dass die Proportionalität, insbesondere für kleinere Unternehmen, innerhalb des bestehenden Rahmens und nicht durch Verzögerungen berücksichtigt wird.

Globale Vorreiterrolle und weitreichende Konsequenzen

Die Europäische Union betrachtet ihr KI-Gesetz als potenziellen Entwurf für internationale Standards, ähnlich dem globalen Einfluss ihrer Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Gesetzgebung sieht auch erhebliche Strafen bei Nichteinhaltung vor, wobei Bußgelder je nach Schwere des Verstoßes bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Umsatzes erreichen können. Diese feste Haltung der Europäischen Kommission signalisiert eine klare Priorisierung der regulatorischen Aufsicht und der ethischen KI-Entwicklung und könnte einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie andere globale Volkswirtschaften die KI-Governance angehen.