Berechtigungen überspringen und Videoplayern auf jeder Website erlauben, in den Vollbildmodus zu wechseln [Chrome]

Medienwiedergaben, die in Webseiten eingebettet sind, verfügen üblicherweise über eine Schaltfläche für den Vollbildmodus. Durch diese wird die Wiedergabe so vergrößert, dass sie den gesamten Bildschirm ausfüllt. Jedes Mal, wenn Sie einer solchen eingebetteten Medienwiedergabe erlauben, in den Vollbildmodus zu wechseln, gestatten Sie im Grunde genommen der Webseite, auf der sie eingebettet ist, den Vollbildmodus zu nutzen. Dies kann als störend empfunden werden, da die meisten Webseiten auf Plattformen wie Vimeo, YouTube oder gelegentlich auch DailyMotion für die Einbettung von Videos zurückgreifen. Bei diesen Plattformen wurde der Vollbildzugriff in der Regel bereits gewährt. Dennoch fordert Chrome uns auf, die Vollbildansicht für die Webseite explizit zu erlauben, auch wenn die Wiedergabe von einer Plattform wie YouTube stammt. Wenn Sie diese ständigen Aufforderungen zur Vollbildfreigabe als lästig empfinden, gibt es eine einfache Möglichkeit, diese zu deaktivieren.

Bitte beachten Sie, dass durch diese Deaktivierung allen Medienwiedergaben auf jeder Webseite, die Sie besuchen, der Vollbildmodus gewährt wird, sobald Sie auf die entsprechende Schaltfläche klicken. Es erfolgt keine zusätzliche Abfrage mehr, ob Sie dies erlauben oder ablehnen möchten. Um die Deaktivierung vorzunehmen, gehen Sie in die Chrome-Einstellungen, indem Sie auf das Hamburger-Menü (drei horizontale Linien) in der oberen rechten Ecke klicken. Wählen Sie anschließend „Erweiterte Einstellungen“ und unter „Datenschutz“ die „Inhaltseinstellungen“ aus. Suchen Sie dort nach der Option „Vollbild“ und klicken Sie auf die Schaltfläche „Ausnahmen verwalten“. Alternativ können Sie auch die Adresse chrome://settings/contentExceptions#fullscreen direkt in die Adressleiste eingeben.

Daraufhin wird eine Liste der Webseiten angezeigt, denen Sie bereits Vollbildzugriff gewährt haben. Suchen Sie den Eintrag mit dem Platzhalter:

*://*/*

und bearbeiten Sie diesen.

Der bearbeitete Eintrag wird daraufhin nicht mehr in der Liste erscheinen. Dies ist das Zeichen dafür, dass Sie die Änderung erfolgreich durchgeführt haben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese Änderung nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, außer durch das Zurücksetzen von Chrome. Führen Sie diesen Schritt daher nur aus, wenn Sie sich der Konsequenzen bewusst sind. Das Zurücksetzen von Chrome führt dazu, dass unter anderem alle Cookies, Themen, die Standardsuchmaschine sowie die Einstellung für den neuen Tab zurückgesetzt werden. Ihre Erweiterungen und Lesezeichen bleiben davon jedoch unberührt.

Aktualisiert: 8. Dezember 2020 um 23:53 Uhr